Die Gründung des ersten öffentlichen Opernhauses Deutschlands in Hamburg am 2. Januar 1678 ist in doppelter Hinsicht ein emanzipatorischer Akt. Denn einerseits kann die »Erfindung« der Kunstform Oper selbst als ein Werk der Aufklärung betrachtet werden. Große musikalische Werke waren bis in das 17. Jahrhundert hinein automatisch Werke für den Gottesdienst oder zumindest religiös motiviert. Ein gewisses Maß an Säkularisierung war eine der Voraussetzungen für die Akzeptanz dieser neuen, sinnlichen Kunst.